Im Landkreis Cham ist erstmals in diesem Jahr wieder ein Fall der Geflügelpest (HPAI) bestätigt worden. Bei einer verendeten Graugans, die nahe Thierlstein gefunden wurde, wurde das Virus H5N1 nachgewiesen.
Deutschlandweit treten 2025 vermehrt Fälle der Vogelgrippe auf, auch in Bayern wurden bereits mehrere Nachweise registriert – darunter auch in Hausgeflügelbeständen. Als Reaktion hat das Landratsamt Cham am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen, die für den gesamten Landkreis erweiterte Biosicherheits- und Schutzmaßnahmen vorsieht.
Zu den verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen zählen die Sicherung von Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie eine konsequente Reinigung und Desinfektion der Stallanlagen. Darüber hinaus müssen auch Halter kleiner Geflügelbestände zusätzliche Aufzeichnungen führen, etwa zu verendeten Tieren oder zur Legeleistung.
Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, ist außerdem das Füttern von Wildvögeln – darunter Tauben, Enten, Gänse und Schwäne – untersagt. Singvögel sind von dieser Regel ausgenommen.
Das Landratsamt appelliert eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Maßnahmen strikt einzuhalten, um eine Übertragung auf Haus- und Nutztiere zu verhindern.