Untersuchungen des Trinkwassers in der Stadt Nabburg, die vom örtlichen Wasserwerk durchgeführt wurden, haben eine Überschreitung der laut Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte für Keimbelastung festgestellt.
Bis auf Weiteres darf das Wasser nur in abgekochtem Zustand für den Gebrauch und Genuss verwendet werden. Das Abkochen sollte mindestens fünf Minuten dauern. Auch für die Zubereitung und Behandlung von Lebensmitteln ist ausschließlich abgekochtes Wasser zu verwenden. Gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln, einschließlich Milch, in Kontakt kommen, sind ebenfalls mit abgekochtem Wasser zu reinigen. Für Säuglinge, Kleinkinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem wird die Verwendung von abgepacktem Wasser empfohlen.
Diese Vorsichtsmaßnahmen bleiben solange bestehen, bis die Wasserqualität wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Die Wassergemeinschaft und die Stadt Nabburg arbeiten intensiv daran, dieses Problem so schnell wie möglich zu beheben. Über den Fortschritt und die Aufhebung der Maßnahmen werden die Bürger schriftlich informiert.
Bis festgestellt wird, ob die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte wieder eingehalten werden, wird vorsorglich in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Schwandorf das Abkochgebot in den folgenden Orten und Ortsteilen angeordnet: