In Schwarzenfeld im Landkreis Schwandorf hat man bei einer routinemäßigen Wasseruntersuchung eine Belastung von Keimen festgestellt. Bei einer von neun Proben ergaben, dass Enterokokken und coliforme Bakterien im Leitungsnetz vorhanden sind. Es gilt ab sofort ein Abkochgebot.
Wann ist Abkochen notwendig?
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen. Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Was muss nicht abgekocht werden?
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Wer ist betroffen?
Betroffen von dieser Abkochanordnung sind die Gemeindeteile